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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Daten & Recht

HTTPS: Voraussetzung, nicht Auszeichnung

Der Prüfer stellt fest, ob die Seite verschlüsselt ausgeliefert wird. Ohne Verschlüsselung sind alle übertragenen Daten unterwegs mitlesbar — Formulareingaben, Sitzungskennungen, die aufgerufenen Adressen selbst.

Was dazu geprüft wird

1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Verschlüsselte Verbindung (HTTPS) · dsgvo-https

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Der Punkt trägt bewusst nur ein kleines Gewicht: Er ist heute die Voraussetzung, nicht die Auszeichnung. Nahezu jede Seite erfüllt ihn, und wer ihn nicht erfüllt, hat größere Probleme als eine Punktzahl.

Häufiger als fehlendes HTTPS sind gemischte Inhalte: Die Seite selbst kommt verschlüsselt, einzelne eingebundene Dateien nicht. Diese Fälle tauchen im Inventar der Fremd-Verbindungen auf.

Häufige Fragen

Warum steht HTTPS unter Datenschutz und nicht unter Technik?

Weil es hier um die Vertraulichkeit der übertragenen Daten geht. Die technische Seite — Weiterleitungen, Statuscodes — gehört in den Prüfbereich Indexierung.

Genügt ein kostenloses Zertifikat?

Für die Verschlüsselung ja. Der Prüfer bewertet, ob verschlüsselt ausgeliefert wird, nicht, von wem das Zertifikat stammt.

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