Daten & Recht · Prüfpunkte
Was bei „Daten & Recht" genau geprüft wird
Regelwerk dsgvo-v1 — hier steht jeder einzelne Prüfpunkt mit Erklärung. Die Liste stammt aus dem Messkern selbst; kommt ein Prüfpunkt dazu, steht er hier.
Alle 10 Prüfpunkte im Einzelnen
Die Punktzahl gibt an, wie stark ein Prüfpunkt in die Bewertung eingeht — zusammen 100 von 100.
Cookies, die Besucher wiedererkennbar machen, brauchen eine Einwilligung VORHER. Geprüft wird, welche Cookies schon beim ersten Aufruf gesetzt werden — bevor irgendjemand zustimmen konnte.
dsgvo-cookies-preconsent
Jede Verbindung zu einem Tracking-Dienst überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Geprüft wird, ob solche Verbindungen bereits vor der Einwilligung aufgebaut werden.
dsgvo-tracker-preconsent
Eingebettete Karten, Videos oder Beiträge laden von fremden Servern und übertragen dabei Besucherdaten. Geprüft wird, ob Einbettungen erst nach der Einwilligung nachgeladen werden.
dsgvo-embeds-preconsent
Web-Schriften lokal eingebunden
5 PunkteWeb-Schriften von fremden Servern (etwa Google Fonts) übertragen bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse dorthin — dazu gibt es einschlägige Abmahnwellen. Geprüft wird, ob Schriften vom eigenen Server kommen.
dsgvo-fonts
Wer einwilligungspflichtige Dienste einsetzt, braucht eine echte Wahlmöglichkeit. Geprüft wird, ob ein Einwilligungsbanner vorhanden ist, wo eines erforderlich wäre — und nur dort.
dsgvo-banner
Einwilligung dauerhaft widerrufbar
10 PunkteWer einmal zugestimmt hat, muss die Zustimmung genauso einfach wieder zurücknehmen können — so verlangt es Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Geprüft wird, ob es außerhalb des Banners einen dauerhaften Weg dorthin gibt, etwa einen Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich. Ein Banner allein genügt nicht: Es verschwindet nach dem Klick und ist danach nicht mehr erreichbar. Geprüft wird nur, wenn es überhaupt ein Banner gibt.
dsgvo-widerruf
Ablehnen auf der ersten Banner-Ebene
10 PunkteEin „Ablehnen", das erst hinter „Einstellungen" liegt, ist keine gleichwertige Wahl. Geprüft wird, ob die Ablehnung auf der ersten Banner-Ebene genauso leicht erreichbar ist wie die Zustimmung.
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Ablehnen wirkt (funktional getestet)
10 PunkteDie eigentliche Nagelprobe: Der Prüfer klickt „Ablehnen", lädt die Seite neu und misst, ob danach wirklich keine Tracking-Verbindungen mehr laufen. Ein Banner, dessen Ablehnung wirkungslos bleibt, ist schlimmer als keines.
dsgvo-reject-works
Datenschutzerklärung verlinkt
5 PunkteDie Datenschutzerklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein. Geprüft wird, ob ein entsprechender Verweis existiert und auffindbar ist.
dsgvo-privacy-link
Ohne Verschlüsselung sind alle übertragenen Daten — auch Formulareingaben — auf dem Weg mitlesbar. Geprüft wird, ob die Seite durchgehend über HTTPS ausgeliefert wird.
dsgvo-https
Was gemessen wird
Dieser Prüfbereich bewertet aus Befunden und Messwerten, nicht aus einer abzählbaren Regelmenge. Deshalb steht hier, welche Signale erhoben werden — und keine erfundene Nummerierung.
Was vor der Einwilligung geladen wird
Alle Anfragen an Fremd-Server, die schon vor jeder Zustimmung ausgelöst werden — Schriften, Karten, Videos, Zählpixel.
Ob „Ablehnen" technisch wirkt
Der Prüfer klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu. Gemessen wird, ob danach noch dieselben Fremd-Anfragen laufen.
Cookies vor der Zustimmung
Welche Cookies gesetzt werden, bevor eine Wahl getroffen wurde, und wie lange sie gelten.
Aufbau des Einwilligungsbanners
Ob „Ablehnen" gleichrangig erreichbar ist oder erst hinter Zwischenschritten.
Häufige Fragen zu Daten & Recht
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein — ausdrücklich nicht. Wir liefern den technischen Befund (was lädt wann, wirkt die Ablehnung), auf dessen Basis eine Rechtsberatung fundiert urteilen kann.
Mein Banner kommt von einem großen Anbieter — reicht das nicht?
Ein gekauftes Banner sagt nichts darüber, ob die eigene Einbindung korrekt ist. Der häufigste Befund in der Praxis: Tracker laden bereits vor der Einwilligung — trotz Banner.
Greift die Prüfung in meine Website ein?
Der DSGVO-Prüfbereich ist der einzige, der nicht nur liest: Sie bedient das Cookie-Banner („Ablehnen") wie ein normaler Besucher und lädt die Seite neu. Mehr nicht.
Gut zu wissen
- Wir prüfen Technik, nicht Rechtstexte — das ist keine Rechtsberatung.
- Entscheidend ist, was VOR der Einwilligung geladen wird.
- Ob ein „Ablehnen" technisch wirkt, wird nachgemessen, nicht geglaubt.