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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Daten & Recht · Prüfpunkte

Was bei „Daten & Recht" genau geprüft wird

Regelwerk dsgvo-v1 — hier steht jeder einzelne Prüfpunkt mit Erklärung. Die Liste stammt aus dem Messkern selbst; kommt ein Prüfpunkt dazu, steht er hier.

Alle 10 Prüfpunkte im Einzelnen

Die Punktzahl gibt an, wie stark ein Prüfpunkt in die Bewertung eingeht — zusammen 100 von 100.

Was gemessen wird

Dieser Prüfbereich bewertet aus Befunden und Messwerten, nicht aus einer abzählbaren Regelmenge. Deshalb steht hier, welche Signale erhoben werden — und keine erfundene Nummerierung.

  • Was vor der Einwilligung geladen wird

    Alle Anfragen an Fremd-Server, die schon vor jeder Zustimmung ausgelöst werden — Schriften, Karten, Videos, Zählpixel.

  • Ob „Ablehnen" technisch wirkt

    Der Prüfer klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu. Gemessen wird, ob danach noch dieselben Fremd-Anfragen laufen.

  • Cookies vor der Zustimmung

    Welche Cookies gesetzt werden, bevor eine Wahl getroffen wurde, und wie lange sie gelten.

  • Aufbau des Einwilligungsbanners

    Ob „Ablehnen" gleichrangig erreichbar ist oder erst hinter Zwischenschritten.

Häufige Fragen zu Daten & Recht

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein — ausdrücklich nicht. Wir liefern den technischen Befund (was lädt wann, wirkt die Ablehnung), auf dessen Basis eine Rechtsberatung fundiert urteilen kann.

Mein Banner kommt von einem großen Anbieter — reicht das nicht?

Ein gekauftes Banner sagt nichts darüber, ob die eigene Einbindung korrekt ist. Der häufigste Befund in der Praxis: Tracker laden bereits vor der Einwilligung — trotz Banner.

Greift die Prüfung in meine Website ein?

Der DSGVO-Prüfbereich ist der einzige, der nicht nur liest: Sie bedient das Cookie-Banner („Ablehnen") wie ein normaler Besucher und lädt die Seite neu. Mehr nicht.

Zur Leistungsseite „Daten & Recht" →

Gut zu wissen

  • Wir prüfen Technik, nicht Rechtstexte — das ist keine Rechtsberatung.
  • Entscheidend ist, was VOR der Einwilligung geladen wird.
  • Ob ein „Ablehnen" technisch wirkt, wird nachgemessen, nicht geglaubt.

Relevante Standards