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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

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Wie kommt man wieder heraus?

Wer einmal zugestimmt hat, muss die Zustimmung genauso einfach wieder zurücknehmen können. Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt das ausdrücklich. Der Prüfer sucht deshalb nach einem dauerhaften Weg zurück — einem Link wie „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich, der die Auswahl erneut öffnet. Gewertet wird nur, wenn die Seite überhaupt ein Banner hat: Ohne Einwilligung gibt es nichts zu widerrufen.

Was dazu geprüft wird

1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Einwilligung dauerhaft widerrufbar · dsgvo-widerruf

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Der häufigste Fall ist kein böser Wille, sondern eine Lücke im Werkzeug: Das Banner erscheint einmal, der Besucher klickt, und danach ist die Auswahl nicht mehr erreichbar. Damit ist die Einwilligung praktisch unwiderruflich — und genau das darf sie nicht sein.

Der Prüfer sucht ausdrücklich AUSSERHALB des Banners. Dessen eigener Einstellungen-Knopf verschwindet mit dem Banner und hilft danach niemandem mehr.

Die Lösung kostet meist eine Zeile: Alle verbreiteten Banner-Werkzeuge bringen einen Link mit, der die Auswahl erneut öffnet. Er muss nur irgendwo dauerhaft stehen, üblicherweise im Fußbereich neben Impressum und Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Genügt es, wenn man die Cookies im Browser löschen kann?

Nein. Der Widerruf soll so einfach sein wie die Erteilung — die Erteilung war ein Klick auf der Seite. Besucher auf ihre Browser-Einstellungen zu verweisen, ist etwas anderes.

Wir haben gar kein Banner. Fällt uns dieser Punkt auf den Kopf?

Nein. Ohne Einwilligung gibt es nichts zu widerrufen — der Punkt wird dann als erfüllt gewertet und erzeugt keinen Befund.

Prüft ihr auch, ob man sein Konto löschen kann?

Nein, und das mit Absicht. Ob eine Seite überhaupt Konten führt, lässt sich von außen nicht zuverlässig feststellen. Eine Seite ohne Login dafür abzuwerten wäre ein Falschbefund — und der ist für ein Prüfsiegel teurer als eine Lücke.

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