Prüfordnung · Version po-v1
Prüfordnung des Prüfservice
1. Gegenstand der Prüfung
Geprüft werden öffentlich erreichbare Webseiten einer Domain in einem vorab vereinbarten Umfang (10, 30, 80 oder höchstens 150 Seiten) in bis zu sieben Prüfbereiche: Barrierefreiheit (WCAG 2.2 A/AA), SEO, GEO, Core Web Vitals, DSGVO & Cookies, Indexierung & Technik, Responsive. Maßgeblich ist der zum Prüfzeitpunkt öffentlich erreichbare Stand.
2. Charakter und Grenzen
Diese Prüfung ist eine technische Untersuchung öffentlich erreichbarer Webseiten anhand der veröffentlichten Prüfordnung. Sie liefert belegte technische Befunde und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung — die juristische Bewertung bleibt den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, auch dort, wo Prüfregeln rechtliche Anforderungen zum Anlass haben (z. B. Datenschutz/Cookies oder Barrierefreiheit).
Das Teilsiegel ist eine unabhängige, privatwirtschaftliche Prüfaussage — und damit kein amtliches Zertifikat: Behördliche Konformitätsbewertungen, etwa nach Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) oder European Accessibility Act (EAA), bleiben Behörden und akkreditierten Stellen vorbehalten.
Das Prüfergebnis ist eine Momentaufnahme: Es beschreibt den öffentlich erreichbaren Stand der geprüften Seiten zum angegebenen Prüfdatum. Was sich danach ändert, zeigt erst eine Wiederholungsprüfung — deshalb trägt jedes Siegel Prüfdatum und Gültigkeit.
3. Art der Messung (Passivitätszusage)
Die Messung ist passiv: Sie liest öffentlich erreichbare Seiten so, wie ein Browser sie abruft, und bewertet ausschließlich das, was die Website von sich aus ausliefert. Sicherheits-Scans, Schwachstellen-, Anmelde- und Lasttests liegen sämtlich außerhalb des Verfahrens. Die eine benannte Ausnahme vom reinen Lesen: Der DSGVO-Prüfbereich bedient das Cookie-Banner — er klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt. Das ist normale Bedienung einer öffentlichen Seite.
Jeder Abruf weist sich durch einen identifizierenden User-Agent mit Kontaktverweis aus. Wiederholte Prüfungen derselben Domain werden zeitlich gestreckt.
Die robots.txt der geprüften Domain wird beachtet: Adressen, die sie für den Prüfer (Produkt-Token EuidPruefservice) sperrt, werden nicht abgerufen. Ein solcher Ausschluss wird im Ergebnis ausdrücklich ausgewiesen und nicht als fehlender Inhalt dargestellt. Ist bereits die Startseite gesperrt, findet keine Prüfung statt.
4. Maschinelle Messung und menschliches Urteil
Maschinell gemessen wird nur, was eindeutig entscheidbar ist. Kriterien, die eine Maschine nicht entscheiden kann, bleiben unentschieden, bis ein Prüfer sie beurteilt; solche Urteile werden als menschliche Urteile gekennzeichnet. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung keinen Verstoß gefunden hat.
5. Teilsiegel und Verifikation
Je Prüfbereich wird bei Erreichen des Zielwerts ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID ausgestellt. Die zugehörige Verifikationsseite (/zertifikat/<Prüf-ID>) nennt Domain, Prüfbereich, Score, Prüfdatum, Gültigkeit und Status. Abgelaufene und widerrufene Siegel bleiben dort dauerhaft als solche ausgewiesen.
6. Berechtigung und Abrechnung
Auftraggeber bestätigen, zur Beauftragung der Prüfung der Domain berechtigt zu sein. Abgerechnet wird verbrauchsbasiert nach den unter Preise veröffentlichten Konditionen; wurde nichts gemessen, wird vollständig rückerstattet. Verrechnete Prüfdurchgänge werden als Abrechnungsgrundlage aufbewahrt.
Version po-v1 (Entwurf) · Das Verfahren im Detail: Prüfverfahren