Wirkt „Ablehnen" technisch? Der Prüfer klickt und misst nach
Der Prüfer klickt „Ablehnen", lädt die Seite neu und misst, ob danach noch dieselben Fremd-Verbindungen laufen. Das ist die einzige Stelle der gesamten Prüfung, an der nicht nur gelesen wird — sie steht ausdrücklich in der Prüfordnung.
Was dazu geprüft wird
1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.
- Ablehnen wirkt (funktional getestet) · dsgvo-reject-works
Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.
Worauf es in der Praxis ankommt
Die Ausnahme ist nötig, weil sich diese Frage nicht durch Lesen beantworten lässt. Ein Banner kann eine Ablehnen-Schaltfläche haben, deren Betätigung nichts bewirkt — und genau das ist in der Praxis nicht selten.
Technisch ist der Vorgang die normale Bedienung einer öffentlichen Seite: ein Klick, ein erneuter Aufruf. Kein Anmeldeversuch, keine Formulareingabe, keine Bestellung.
Bleibt nach der Ablehnung alles unverändert, ist das der aussagekräftigste Befund des Prüfbereichs: Die Einwilligungslösung ist dann eine Oberfläche ohne Wirkung.
Häufige Fragen
Warum klickt der Prüfer überhaupt?
Weil die Wirksamkeit einer Ablehnung anders nicht feststellbar ist. Die Prüfordnung nennt diese eine Ausnahme von der Passivitätszusage ausdrücklich.
Was passiert, wenn der Prüfer das Banner nicht bedienen kann?
Dann steht im Bericht, dass die Wirksamkeit nicht festgestellt werden konnte — nicht, dass sie fehlt. Ein nicht durchgeführter Test ist kein Befund.
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