Daten & Recht
DSGVO- und Cookie-Prüfung: Wirkt die Ablehnung wirklich?
Die meisten Cookie-Banner sehen konform aus. Die Frage ist eine andere: Wirkt die Ablehnung technisch? Wir klicken „Ablehnen", laden neu und messen, was trotzdem lädt — Cookies, Tracker, Drittanbieter-Einbettungen. Vor und nach der Einwilligung.
- Regelwerk dsgvo-v1Umfang und Regelwerk stehen im Bericht — nachzählbar.
- Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen statt Werkzeug-Schätzungen — beim Gold-Standard.
- NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
- Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.
Was konkret geprüft wird
- Cookies und Speicherzugriffe VOR jeder Einwilligung
- Drittanbieter-Anfragen und Einbettungen (Fonts, Karten, Videos, Analytics) vor Einwilligung
- Wirksamkeit der Ablehnung: Banner bedienen, neu laden, nachmessen
- Transparenzangaben: Erreichbarkeit von Datenschutzerklärung und Impressum
So entsteht Ihr Teilsiegel
- Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
- Umfang wählen10, 30, 80 oder bis zu 150 Seiten.
- Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
- Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch — nur beim Gold-Standard.
- TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel
Besteht Ihre Website in diesem Prüfbereich, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.
Häufige Fragen
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein — ausdrücklich nicht. Wir liefern den technischen Befund (was lädt wann, wirkt die Ablehnung), auf dessen Basis eine Rechtsberatung fundiert urteilen kann.
Mein Banner kommt von einem großen Anbieter — reicht das nicht?
Ein gekauftes Banner sagt nichts darüber, ob die eigene Einbindung korrekt ist. Der häufigste Befund in der Praxis: Tracker laden bereits vor der Einwilligung — trotz Banner.
Greift die Prüfung in meine Website ein?
Der DSGVO-Prüfbereich ist der einzige, der nicht nur liest: Sie bedient das Cookie-Banner („Ablehnen") wie ein normaler Besucher und lädt die Seite neu. Mehr nicht.
Themen im Einzelnen
11 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks — je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.
- Tracking-Cookies vor der Einwilligung: der schwerwiegendste Befund
- Tracker-Verbindungen vor der Einwilligung: die IP reicht schon
- Videos, Karten und Feeds: Einbettungen erst nach Zustimmung laden
- Web-Schriften lokal einbinden: der am leichtesten behebbare Befund
- Braucht diese Seite überhaupt ein Banner?
- Wie kommt man wieder heraus?
- Ablehnen auf der ersten Ebene: gleich sichtbar, nicht versteckt
- Wirkt „Ablehnen" technisch? Der Prüfer klickt und misst nach
- Datenschutzerklärung: erreichbar von jeder Seite
- HTTPS: Voraussetzung, nicht Auszeichnung
- Das vollständige Inventar: wer alles mitlädt
Wie ein Ergebnis aussieht
Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.
- Bestanden — nachweislich erfüllt — mit Beleg
- Nicht entscheidbar — wartet auf ein Prüfer-Urteil
- Verstoß — Fundstelle und Regel benannt
Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 90 von 100.
Gut zu wissen
- Wir prüfen Technik, nicht Rechtstexte — das ist keine Rechtsberatung.
- Entscheidend ist, was VOR der Einwilligung geladen wird.
- Ob ein „Ablehnen" technisch wirkt, wird nachgemessen, nicht geglaubt.