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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Daten & Recht

DSGVO- und Cookie-Prüfung: Wirkt die Ablehnung wirklich?

Die meisten Cookie-Banner sehen konform aus. Die Frage ist eine andere: Wirkt die Ablehnung technisch? Wir klicken „Ablehnen", laden neu und messen, was trotzdem lädt — Cookies, Tracker, Drittanbieter-Einbettungen. Vor und nach der Einwilligung.

  • Regelwerk dsgvo-v1Umfang und Regelwerk stehen im Bericht — nachzählbar.
  • Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen statt Werkzeug-Schätzungen — beim Gold-Standard.
  • NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
  • Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.

Was konkret geprüft wird

  • Cookies und Speicherzugriffe VOR jeder Einwilligung
  • Drittanbieter-Anfragen und Einbettungen (Fonts, Karten, Videos, Analytics) vor Einwilligung
  • Wirksamkeit der Ablehnung: Banner bedienen, neu laden, nachmessen
  • Transparenzangaben: Erreichbarkeit von Datenschutzerklärung und Impressum

So entsteht Ihr Teilsiegel

  1. Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
  2. Umfang wählen10, 30, 80 oder bis zu 150 Seiten.
  3. Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
  4. Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch — nur beim Gold-Standard.
  5. TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.

Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel

Besteht Ihre Website in diesem Prüfbereich, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.

Häufige Fragen

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein — ausdrücklich nicht. Wir liefern den technischen Befund (was lädt wann, wirkt die Ablehnung), auf dessen Basis eine Rechtsberatung fundiert urteilen kann.

Mein Banner kommt von einem großen Anbieter — reicht das nicht?

Ein gekauftes Banner sagt nichts darüber, ob die eigene Einbindung korrekt ist. Der häufigste Befund in der Praxis: Tracker laden bereits vor der Einwilligung — trotz Banner.

Greift die Prüfung in meine Website ein?

Der DSGVO-Prüfbereich ist der einzige, der nicht nur liest: Sie bedient das Cookie-Banner („Ablehnen") wie ein normaler Besucher und lädt die Seite neu. Mehr nicht.

Themen im Einzelnen

11 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks — je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.

Wie ein Ergebnis aussieht

Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.

  • Bestandennachweislich erfüllt — mit Beleg
  • Nicht entscheidbarwartet auf ein Prüfer-Urteil
  • VerstoßFundstelle und Regel benannt

Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.

Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 90 von 100.

Gut zu wissen

  • Wir prüfen Technik, nicht Rechtstexte — das ist keine Rechtsberatung.
  • Entscheidend ist, was VOR der Einwilligung geladen wird.
  • Ob ein „Ablehnen" technisch wirkt, wird nachgemessen, nicht geglaubt.

Relevante Standards