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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Daten & Recht

Das vollständige Inventar: wer alles mitlädt

Der Bericht listet alle Fremd-Hosts auf, zu denen die Seite Verbindungen aufbaut — nach Art geordnet und einschließlich der unbedenklichen. Nicht jeder Eintrag ist ein Befund; die Vollständigkeit ist der eigentliche Wert.

Was dazu geprüft wird

3 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Keine Tracker-Verbindungen vor Einwilligung · dsgvo-tracker-preconsent
  • Drittanbieter-Einbettungen erst nach Einwilligung · dsgvo-embeds-preconsent
  • Web-Schriften lokal eingebunden · dsgvo-fonts

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Diese Liste ist die Grundlage für den Abgleich mit der Datenschutzerklärung. Erfahrungsgemäß weichen beide voneinander ab: Werkzeuge, die längst entfernt wurden, stehen noch drin, und zwischenzeitlich eingebundene fehlen.

Auslieferungsnetze für Bibliotheken werden getrennt ausgewiesen. Sie sind keine Tracker, erzeugen aber dieselbe Verbindung — die saubere Lösung ist auch hier die Auslieferung vom eigenen Server.

Ein Tag-Manager erscheint als eigene Kategorie. Was er nachlädt, hängt von seiner Konfiguration ab und ist erst zur Laufzeit sichtbar — der Bericht sagt das ausdrücklich, statt Vollständigkeit zu behaupten, die er nicht haben kann.

Häufige Fragen

Warum stehen unbedenkliche Hosts in der Liste?

Weil eine Liste, die schon vorsortiert, den Abgleich mit der Datenschutzerklärung unmöglich macht. Sie sollen sehen, was tatsächlich geladen wird — die Einordnung liefert die Kategorie daneben.

Erfasst die Liste auch, was ein Tag-Manager nachlädt?

Nur das, was während der Messung tatsächlich geladen wurde. Ein Tag-Manager kann je nach Regelwerk unterschiedlich viel auslösen; der Bericht weist auf diese Einschränkung hin.

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