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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Daten & Recht · Prüfpunkt

Warum sollten Google Fonts lokal eingebunden sein?

Weil Schriften vom Google-Server bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen — ohne dass der Besucher gefragt wurde. Liegen dieselben Schriftdateien auf dem eigenen Server, entfällt diese Übertragung vollständig. Unsere Prüfung misst, ob Ihre Website Schriften von Fremdservern wie Google Fonts oder Adobe Fonts lädt, und benennt die betroffenen Anbieter im Bericht.

So gelangt die IP-Adresse zu Google

Viele Websites binden ihre Schriften mit einer einzigen Zeile ein, die auf die Google-Server verweist. Der Browser jedes Besuchers holt die Schriftdateien dann direkt von dort — und übermittelt dabei zwangsläufig seine IP-Adresse an Google, bei jedem einzelnen Seitenaufruf. Der Besucher merkt davon nichts, und ein Einwilligungsbanner hilft meist nicht, weil die Schrift vor jeder Entscheidung lädt. Die Alternative ist einfach: Die Schriftdateien werden einmal heruntergeladen und vom eigenen Server ausgeliefert. Das Schriftbild bleibt identisch, denn es sind dieselben Dateien.

Das Urteil hinter den Abmahnwellen

Das Landgericht München I hat 2022 entschieden (Az. 3 O 17493/20), dass die Einbindung von Google Fonts über den Google-Server ohne Einwilligung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt — mit Unterlassungspflicht und Schadenersatz. Auf dieses Urteil stützten sich in der Folge zahlreiche Abmahnschreiben an Website-Betreiber. Unsere Prüfung ist eine technische Untersuchung und keine Rechtsberatung; sie stellt aber genau den Sachverhalt fest, um den es in solchen Verfahren geht: Lädt die Website Schriften von Fremdservern oder vom eigenen. Diese Antwort steht klar im Bericht.

Was die Prüfung genau misst

Der Prüfer beobachtet beim Laden Ihrer Seite jede Verbindung des Browsers und erkennt die bekannten Schriften-Server: die Google-Fonts-Adressen sowie Adobe Fonts (Typekit). Wird einer davon kontaktiert, gilt die Regel als nicht erfüllt, und der Bericht nennt den Anbieter. Kommen alle Schriften vom eigenen Server, ist die Regel bestanden. Aufgepasst bei fertigen Design-Vorlagen und Plugins: Viele laden Google Fonts ungefragt nach, auch wenn die Website selbst sauber eingerichtet wurde. Deshalb lohnt der Blick nach jeder größeren Änderung erneut.

So gehen Sie es an

  • Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge (Taste F12), Reiter „Netzwerk“, laden Sie die Seite neu und suchen Sie nach „fonts.googleapis.com“ oder „use.typekit.net“.
  • Bitten Sie Ihre Agentur, die verwendeten Schriftdateien herunterzuladen und vom eigenen Server auszuliefern.
  • Prüfen Sie Design-Vorlagen und Plugins gesondert — viele laden Google Fonts ungefragt nach.
  • Wiederholen Sie den Test nach jedem Update von Theme oder Plugins.
  • Lassen Sie im selben Zug auch andere Fremd-Dateien wie Symbol-Schriften auf den eigenen Server umziehen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Website Google Fonts vom Google-Server lädt?

Öffnen Sie die Seite, drücken Sie die Taste F12, wählen Sie den Reiter „Netzwerk“ und laden Sie neu. Taucht in der Liste „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“ auf, kommen die Schriften von Google. Unsere Prüfung führt dieselbe Beobachtung automatisch durch und nennt die gefundenen Schriften-Anbieter im Bericht.

Sehen lokal eingebundene Schriften anders aus?

Nein. Es sind exakt dieselben Schriftdateien — sie liegen nur auf Ihrem eigenen Server statt bei Google. Für Besucher ändert sich am Schriftbild nichts. Der Unterschied liegt allein im Datenfluss: Der Browser des Besuchers kontaktiert keinen Google-Server mehr, seine IP-Adresse bleibt bei Ihnen.

Betrifft die Prüfung nur Google Fonts?

Nein. Die Prüfung erkennt auch Adobe Fonts (Typekit) als fremden Schriften-Dienst. Bei beiden gilt dasselbe Muster: Die Schrift wird beim Seitenaufruf von einem Fremdserver geladen, und dabei fließt die IP-Adresse des Besuchers dorthin. Der Bericht benennt jeden gefundenen Anbieter einzeln.

Muss ich Besucher fragen, wenn die Schriften lokal liegen?

Für die Schriften selbst entsteht dann kein Kontakt zu Fremdservern mehr — es gibt schlicht nichts, worin der Besucher einwilligen müsste. Die Prüfung wertet die Regel in diesem Fall als erfüllt. Ob Ihre Website aus anderen Gründen eine Einwilligung braucht, hängt von den übrigen Diensten ab, die sie einsetzt.

Weiter im Prüfbereich Daten & Recht

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Daten & Recht — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.