Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Warum braucht jedes Formularfeld eine Beschriftung?
Jedes Formularfeld braucht eine Beschriftung, weil Besucher sonst raten müssen, was hineingehört. Die Beschriftung steht dauerhaft sichtbar am Feld — „Vorname“, „E-Mail-Adresse“, „Nachricht“ — und ist technisch mit ihm verknüpft, damit Vorleseprogramme sie ansagen. Grauer Beispieltext im Feld reicht nicht: Er verschwindet beim Tippen. Das WCAG-Kriterium 3.3.2 verlangt Beschriftungen oder Anweisungen für jede Eingabe.
Beispieltext im Feld ersetzt keine Beschriftung
Viele moderne Formulare sparen sich sichtbare Beschriftungen und schreiben stattdessen grauen Beispieltext direkt in die Felder. Das sieht aufgeräumt aus, schafft aber drei Probleme. Erstens: Sobald der Besucher zu tippen beginnt, verschwindet der Text — wer kurz abgelenkt war, weiß bei einem halb ausgefüllten Formular nicht mehr, welches Feld was war. Zweitens: Der graue Text ist kontrastarm und für sehschwache Menschen schwer lesbar. Drittens: Ohne technische Verknüpfung sagt das Vorleseprogramm beim Ansteuern des Feldes nur „Eingabefeld“ an — der blinde Besucher erfährt nie, was hineingehört. Eine dauerhafte Beschriftung über oder neben dem Feld, technisch mit ihm verbunden, löst alle drei Probleme zugleich.
So misst der Prüfservice die Beschriftungen
Der Prüfservice zählt in einem echten Browser alle sichtbaren Eingabefelder Ihrer Seite und prüft für jedes, ob eine technisch verknüpfte Beschriftung existiert — als klassisches Label, als umschließende Beschriftung oder als zugänglicher Name im Quelltext. Sind alle Felder beschriftet, gilt das Kriterium als bestanden. Bleibt auch nur ein Feld ohne Beschriftung, weist der Bericht einen Verstoß aus und benennt die Zahl der betroffenen Felder samt Beleg. Ein unbeschriftetes Feld zählt zugleich gegen das Robustheits-Kriterium 4.1.2, denn dem Feld fehlt damit auch sein zugänglicher Name. Ob die vorhandenen Beschriftungen inhaltlich treffend formuliert sind, beurteilt beim Gold-Standard ein Mensch.
So gehen Sie es an
- Gehen Sie jedes Formular Ihrer Website durch und prüfen Sie: Steht an jedem Feld eine dauerhaft sichtbare Beschriftung?
- Ersetzen Sie Beispieltext-Lösungen durch echte Beschriftungen über dem Feld — Beispieltext darf zusätzlich bleiben.
- Bitten Sie Ihre Agentur, jede Beschriftung technisch mit ihrem Feld zu verknüpfen, damit Vorleseprogramme sie ansagen.
- Ergänzen Sie bei Feldern mit Formatvorgaben eine Anweisung, etwa „Datum im Format TT.MM.JJJJ“, sichtbar vor der Eingabe.
- Tippen Sie ein Formular halb aus und prüfen Sie, ob Sie danach noch jedes Feld zuordnen können.
Häufige Fragen
Reicht Platzhaltertext im Eingabefeld als Beschriftung?
Platzhaltertext verfehlt das Kriterium 3.3.2 als alleinige Beschriftung. Er verschwindet, sobald der Besucher tippt, ist oft zu kontrastarm und wird von Vorleseprogrammen uneinheitlich behandelt. Die Beschriftung gehört dauerhaft sichtbar an das Feld und technisch mit ihm verknüpft. Platzhaltertext darf ergänzen — etwa mit einem Beispielwert —, aber nie ersetzen.
Was bedeutet technisch verknüpfte Beschriftung?
Technisch verknüpft heißt: Im Quelltext ist festgehalten, welche Beschriftung zu welchem Feld gehört — meist über ein Label-Element, das auf das Feld verweist. Erst diese Verknüpfung lässt ein Vorleseprogramm beim Ansteuern des Feldes den richtigen Namen ansagen. Ein Text, der nur optisch neben dem Feld steht, bleibt für blinde Besucher ohne Zuordnung.
Wie prüft der Prüfservice fehlende Feldbeschriftungen?
Der Messkern zählt alle sichtbaren Eingabefelder der Seite und prüft jedes auf eine technisch verknüpfte Beschriftung. Sind alle Felder versorgt, gilt das Kriterium als bestanden; jedes unbeschriftete Feld führt zum Verstoß, den der Bericht mit Anzahl und Beleg ausweist. Ein unbeschriftetes Feld zählt zugleich gegen das Kriterium 4.1.2, weil dem Feld der zugängliche Name fehlt.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wie hilft ein Formular bei falschen Eingaben weiter?Ein gutes Formular benennt den Fehler und schlägt die Korrektur vor, etwa das richtige Datumsformat. Das verlangt WCAG-Kriterium 3.3.3.
- Wie schützt eine Website Kunden vor teuren Eingabefehlern?Vor rechtlich oder finanziell bindenden Schritten braucht es Prüfen, Bestätigen oder Widerrufen. Das verlangt WCAG-Kriterium 3.3.4.
- Warum müssen Kunden ihre Angaben nur einmal eintragen?Bereits eingegebene Angaben müssen im selben Vorgang übernehmbar sein — etwa die Lieferadresse als Rechnungsadresse. Das verlangt WCAG-Kriterium 3.3.7.
- Was macht eine Anmeldung auf einer Website barrierefrei?Eine barrierefreie Anmeldung verlangt keine Merk- oder Rätselaufgabe: Passwort-Manager und Einfügen bleiben erlaubt. Das regelt WCAG-Kriterium 3.3.8.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.