Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Wie schützt eine Website Kunden vor teuren Eingabefehlern?
Eine Website schützt Kunden vor teuren Eingabefehlern, indem sie vor dem bindenden Schritt mindestens eine von drei Sicherungen anbietet: Der Kunde kann seine Angaben auf einer Übersicht prüfen und korrigieren, er muss die Eingaben ausdrücklich bestätigen, oder er kann den Vorgang nachträglich rückgängig machen. Das WCAG-Kriterium 3.3.4 verlangt eine dieser Sicherungen überall dort, wo Bestellungen, Verträge oder Kundendaten auf dem Spiel stehen.
Prüfen, Bestätigen oder Rückgängigmachen
Ein Zahlendreher in der Kontonummer, eine doppelt abgeschickte Bestellung, ein versehentlich gelöschtes Kundenkonto — solche Fehler passieren jedem, Menschen mit motorischen Einschränkungen, Zittern oder Konzentrationsproblemen aber deutlich öfter. Das Kriterium greift bei drei Arten von Vorgängen: rechtliche Verpflichtungen wie Vertragsabschlüsse, finanzielle Vorgänge wie Bestellungen und Überweisungsdaten, sowie das Ändern oder Löschen gespeicherter Kundendaten. Die bekannteste Umsetzung kennt jeder aus dem Online-Handel: die Bestellübersicht vor dem Kauf-Knopf, auf der Adresse, Artikel und Zahlungsweise noch einmal zusammengefasst sind und sich jede Angabe korrigieren lässt. Ebenso zählt eine Bestätigungsfrage vor dem Löschen — oder ein Widerrufsweg danach.
So prüft der Prüfservice die Fehlervermeidung
Ob ein Bestellablauf eine echte Prüfmöglichkeit bietet, lässt sich maschinell kaum feststellen — dafür müsste die Messung einen vollständigen Kauf durchspielen, und genau das verbietet sich auf einer echten Website von selbst. Eine automatische Prüfung, die Testbestellungen auslöst oder Kundendaten löscht, wäre keine Prüfung, sondern ein Schaden. Unser Bericht weist das Kriterium 3.3.4 deshalb offen als manuellen Prüfpunkt aus. Beim Gold-Standard geht ein Mensch Ihre kritischen Abläufe bis unmittelbar vor den bindenden Schritt durch und beurteilt: Gibt es eine Übersicht zum Prüfen, eine ausdrückliche Bestätigung oder einen dokumentierten Weg, den Vorgang rückgängig zu machen.
So gehen Sie es an
- Gehen Sie Ihren Bestell- oder Anfrageablauf bis kurz vor den Abschluss durch und prüfen Sie, ob eine korrigierbare Übersicht erscheint.
- Stellen Sie vor jedes Löschen von Kundendaten eine Bestätigungsfrage, die den Vorgang beim Namen nennt.
- Machen Sie auf der Übersichtsseite jede Angabe direkt änderbar, mit einem eigenen Bearbeiten-Link je Abschnitt.
- Beschreiben Sie nach dem Abschluss den Widerrufsweg sichtbar in der Bestätigung, damit Fehler auch nachträglich heilbar sind.
Häufige Fragen
Was verlangt WCAG 3.3.4 bei Online-Bestellungen?
Vor dem bindenden Abschluss muss mindestens eine von drei Sicherungen stehen: eine Übersicht, auf der sich alle Angaben prüfen und korrigieren lassen, eine ausdrückliche Bestätigung der Eingaben oder die Möglichkeit, den Vorgang rückgängig zu machen. Die im Online-Handel übliche Bestellübersicht vor dem Kauf-Knopf erfüllt das Kriterium, wenn jede Angabe von dort korrigierbar ist.
Für welche Vorgänge gilt das Kriterium Fehlervermeidung?
Es gilt für Vorgänge mit rechtlicher Bindung wie Vertragsabschlüsse, für finanzielle Vorgänge wie Bestellungen und Zahlungsdaten sowie für das Ändern und Löschen gespeicherter Kundendaten. Ein einfaches Kontaktformular fällt nicht darunter. Sobald aber Geld, Verträge oder Datenbestände betroffen sind, braucht der Ablauf eine der drei Sicherungen: prüfen, bestätigen oder rückgängig machen.
Warum prüft eine Maschine dieses Kriterium nur begrenzt?
Eine automatische Prüfung müsste den Bestellablauf bis zum bindenden Schritt durchspielen — auf einer echten Website hieße das, Bestellungen auszulösen oder Daten zu verändern. Genau das verbietet sich. Unser Bericht weist das Kriterium deshalb als manuellen Prüfpunkt aus; beim Gold-Standard geht ein Mensch die Abläufe bis unmittelbar vor den Abschluss durch und beurteilt die Sicherungen.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Warum müssen Kunden ihre Angaben nur einmal eintragen?Bereits eingegebene Angaben müssen im selben Vorgang übernehmbar sein — etwa die Lieferadresse als Rechnungsadresse. Das verlangt WCAG-Kriterium 3.3.7.
- Was macht eine Anmeldung auf einer Website barrierefrei?Eine barrierefreie Anmeldung verlangt keine Merk- oder Rätselaufgabe: Passwort-Manager und Einfügen bleiben erlaubt. Das regelt WCAG-Kriterium 3.3.8.
- Was bedeutet Name, Rolle, Wert bei einer Website?Jedes Bedienelement muss Hilfsprogrammen Name, Rolle und Wert mitteilen — sonst hört ein blinder Besucher nur „Element“. So prüfen wir WCAG 4.1.2.
- Wie erfahren blinde Besucher von Statusmeldungen einer Website?Statusmeldungen wie „Artikel im Warenkorb“ müssen Vorleseprogramme automatisch ansagen. Was WCAG-Kriterium 4.1.3 verlangt und wie wir es prüfen.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.