Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Warum braucht Drag-and-drop eine einfache Klick-Alternative?
Jede Funktion, die eine Ziehbewegung verlangt — etwa eine Datei in ein Feld ziehen oder einen Regler verschieben —, braucht eine Alternative mit einfachen Klicks oder Tipps. Wer nur kurz tippen, aber Finger oder Maustaste nicht gedrückt halten und gleichzeitig bewegen kann, scheitert an reinem Ziehen. Das Kriterium 2.5.7 „Ziehbewegungen“ ist mit WCAG 2.2 neu hinzugekommen und schließt genau diese Lücke.
Datei-Upload, Schieberegler und Sortierlisten barrierefrei anbieten
Drei Muster decken die meisten Fälle ab. Der Datei-Upload per Hineinziehen braucht daneben eine Schaltfläche „Datei auswählen“, die den normalen Dateidialog öffnet — die meisten Systeme bringen sie ohnehin mit, sie darf nur nicht weggestaltet werden. Der Schieberegler, etwa für eine Preisspanne, braucht daneben Eingabefelder oder Plus- und Minus-Schaltflächen für dieselben Werte. Und sortierbare Listen, in denen Einträge per Ziehen umgeordnet werden, brauchen je Eintrag Schaltflächen wie „nach oben“ und „nach unten“. Die Ziehbewegung bleibt als komfortabler Weg erhalten; entscheidend ist, dass derselbe Zweck auch mit einzelnen Klicks erreichbar ist.
So weist der Prüfservice dieses Kriterium aus
Ob jede Zieh-Funktion Ihrer Seite eine Klick-Alternative besitzt, lässt sich maschinell nicht belastbar entscheiden: Die Prüfung müsste Ziehbewegungen tatsächlich ausführen und deren Wirkung mit allen Schaltflächen vergleichen — unser Messkern arbeitet bewusst passiv und führt keine Ziehbewegungen auf fremden Seiten aus. Der Prüfbericht weist das Kriterium deshalb offen als manuell zu prüfenden Punkt aus. Das folgt unserem Grundprinzip: Jedes der WCAG-Kriterien erscheint einzeln im Bericht — bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar. Eine leere Prüfung gilt als Fehler, nie als Freibrief.
So gehen Sie es an
- Suchen Sie alle Zieh-Funktionen Ihrer Website zusammen: Datei-Upload, Schieberegler, sortierbare Listen, verschiebbare Kacheln.
- Stellen Sie jedem Upload-Feld eine Schaltfläche „Datei auswählen“ zur Seite, die den normalen Dateidialog öffnet.
- Ergänzen Sie Schieberegler um Eingabefelder oder Plus- und Minus-Schaltflächen für dieselben Werte.
- Geben Sie sortierbaren Listen je Eintrag Schaltflächen zum Verschieben nach oben und unten.
- Testen Sie jede dieser Funktionen einmal ohne jedes Ziehen — nur mit einzelnen Klicks.
Häufige Fragen
Was verlangt das WCAG-Kriterium Ziehbewegungen?
Für jede Funktion, die per Ziehen bedient wird — Datei hineinziehen, Regler verschieben, Einträge umordnen —, muss ein gleichwertiger Weg mit einzelnen Klicks oder Tipps existieren. Die Ziehbewegung selbst bleibt erlaubt. Ausgenommen sind Fälle, in denen das Ziehen wesentlich ist, etwa das Zeichnen in einem Zeichenprogramm. Das Kriterium ist mit WCAG 2.2 neu hinzugekommen.
Wer kann Drag-and-drop nicht nutzen?
Menschen, die eine Taste oder den Finger nicht gedrückt halten und gleichzeitig präzise bewegen können: bei Zittern, Lähmungen, Gelenkerkrankungen oder bei Bedienung mit Mundstab, Kopfsteuerung oder Spezialtasten. Für sie ist ein einzelner Klick machbar, eine durchgehaltene Zieh-Bewegung dagegen schwer bis unmöglich. Eine Klick-Alternative macht dieselbe Funktion für alle erreichbar.
Ist ein Datei-Upload per Hineinziehen ein WCAG-Verstoß?
Nur, wenn er der einzige Weg ist. Steht daneben eine Schaltfläche „Datei auswählen“, die den normalen Dateidialog öffnet, sind beide Wege vorhanden und das Kriterium ist erfüllt. Die meisten Upload-Bausteine bringen diese Schaltfläche mit — achten Sie darauf, dass sie bei der Gestaltung nicht entfernt oder unsichtbar gemacht wird.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wie groß muss eine Schaltfläche auf einer Website mindestens sein?Mindestens 24 mal 24 Bildpunkte: Das verlangt WCAG 2.2 für Bedienflächen. Kleinere Ziele verfehlen Menschen mit zitternden Händen regelmäßig.
- Warum muss eine Website ihre Sprache angeben?Jede Website muss ihre Sprache im Quelltext angeben, damit Vorleseprogramme richtig aussprechen. So prüfen wir WCAG-Kriterium 3.1.1 automatisch.
- Wann müssen fremdsprachige Wörter auf einer Website gekennzeichnet werden?Fremdsprachige Sätze und Zitate brauchen eine eigene Sprachangabe, damit Vorleseprogramme umschalten. So prüfen wir WCAG-Kriterium 3.1.2.
- Warum muss eine Website beim Ansteuern per Tastatur ruhig bleiben?Das bloße Ansteuern eines Elements darf noch nichts auslösen. Was WCAG-Kriterium 3.2.1 verlangt und wie wir es mit einer echten Tab-Wanderung messen.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.