Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Wann müssen fremdsprachige Wörter auf einer Website gekennzeichnet werden?
Fremdsprachige Wörter müssen gekennzeichnet werden, sobald ganze Sätze, Zitate oder Abschnitte in einer anderen Sprache stehen als der Rest der Seite. Die Kennzeichnung ist ein unsichtbarer Vermerk im Quelltext, der einem Vorleseprogramm sagt: Hier bitte die Aussprache wechseln. Eingebürgerte Einzelwörter wie „Newsletter“ oder „Update“ brauchen keine Kennzeichnung. Das regelt das WCAG-Kriterium 3.1.2.
Was die Kennzeichnung fremdsprachiger Teile bewirkt
Stellen Sie sich eine deutsche Seite mit einem englischen Kundenzitat vor: „The best service we ever had.“ Ein Vorleseprogramm, das die ganze Seite als Deutsch behandelt, spricht diesen Satz mit deutschen Ausspracheregeln — der blinde Besucher hört ein verzerrtes Lautgebilde und versteht das Lob nicht. Trägt das Zitat im Quelltext eine eigene Sprachangabe, schaltet das Programm für diese Passage auf englische Aussprache um und danach wieder zurück. Die Grenze ist praktisch gut zu ziehen: Einzelne Wörter, die im deutschen Alltag angekommen sind, bleiben unmarkiert. Ganze Sätze, Zitate, fremdsprachige Produktbeschreibungen oder ein englischer Info-Kasten bekommen den Vermerk. Für sehende Besucher ändert sich am Erscheinungsbild nichts.
So prüft der Prüfservice die Sprache von Teilen
Die automatische Prüfung mit axe-core kontrolliert alle bereits gekennzeichneten Passagen: Jeder Sprachvermerk im Seiteninneren muss ein gültiges Kürzel tragen, etwa „en“ oder „fr“ — ein erfundenes oder vertipptes Kürzel gilt als Verstoß. Die schwierigere Frage kann keine Maschine zuverlässig entscheiden: Gibt es fremdsprachige Passagen, die gar keinen Vermerk tragen? Dafür müsste ein Programm die Sprache beliebiger Textstücke sicher erkennen und von eingebürgerten Lehnwörtern unterscheiden. Deshalb weist unser Bericht diesen Teil offen als manuellen Prüfpunkt aus, und beim Gold-Standard liest ein Mensch die Seite durch und beurteilt, ob fremdsprachige Abschnitte korrekt gekennzeichnet sind.
So gehen Sie es an
- Sammeln Sie alle Stellen Ihrer Website mit fremdsprachigen Sätzen: Kundenzitate, Slogans, Produkttexte, eingebettete Bewertungen.
- Bitten Sie Ihre Agentur, diese Passagen im Quelltext mit der passenden Sprachangabe zu versehen, etwa lang=„en“ für Englisch.
- Lassen Sie eingebürgerte Einzelwörter wie „Team“, „Service“ oder „Newsletter“ unmarkiert — sie gehören zum deutschen Sprachgebrauch.
- Legen Sie für Ihre Redaktion fest, dass neue fremdsprachige Zitate immer mit Kennzeichnung eingepflegt werden.
Häufige Fragen
Müssen englische Begriffe auf einer deutschen Website gekennzeichnet werden?
Einzelne Begriffe, die im deutschen Alltag angekommen sind — „Newsletter“, „Online-Shop“, „Team“ — brauchen keine Kennzeichnung. Ein Vorleseprogramm spricht sie im deutschen Sprachfluss verständlich aus. Kennzeichnungspflichtig sind ganze Sätze, Zitate und Abschnitte in fremder Sprache, etwa ein englisches Kundenzitat. Dort muss ein Sprachvermerk im Quelltext stehen, damit die Aussprache umschaltet.
Wie kennzeichnet man fremdsprachigen Text im Quelltext?
Der umschließende Baustein der Passage erhält einen Sprachvermerk mit dem gültigen Kürzel der Sprache, etwa lang=„en“ für Englisch oder lang=„fr“ für Französisch. Das erledigt Ihre Agentur oder Redaktion direkt im Bearbeitungsprogramm der Website. Sichtbar ändert sich nichts — nur Vorleseprogramme und Übersetzungsfunktionen werten den Vermerk aus und behandeln die Passage in der richtigen Sprache.
Wie wird die Sprache von Teilen automatisch geprüft?
Automatisch prüfbar ist die Gültigkeit vorhandener Kennzeichnungen: Unser Messkern kontrolliert mit axe-core, ob jeder Sprachvermerk im Seiteninneren ein korrektes Kürzel trägt. Ob fremdsprachige Passagen gänzlich ohne Vermerk vorkommen, kann eine Maschine kaum sicher entscheiden. Diesen Teil weist unser Bericht als manuellen Prüfpunkt aus; beim Gold-Standard beurteilt ihn ein Mensch.
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Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.