Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Welche Alternative brauchen reine Audio- und Videodateien auf der Website?
Eine reine Audiodatei — etwa ein Podcast — braucht eine Textabschrift, ein stummes Video eine Textbeschreibung oder Tonspur. Nur so erreicht der Inhalt auch Menschen, die schlecht hören oder schlecht sehen. Die Regel gilt für aufgezeichnete Inhalte: alles, was Besucher auf Ihrer Website abspielen können, ohne dass es live gesendet wird.
Ein Inhalt, zwei Wege zum Besucher
Stellen Sie sich vor, Ihre Website bietet ein aufgezeichnetes Interview als reine Tonaufnahme an. Ein gehörloser Besucher kann damit nichts anfangen — außer Sie stellen eine Abschrift daneben, die er lesen kann. Umgekehrt beim stummen Video: Ein Erklärfilm ohne Ton zeigt vielleicht, wie man Ihr Produkt zusammenbaut. Ein blinder Besucher braucht dafür eine Textbeschreibung der Bilder oder eine gesprochene Fassung. Die Abschrift nützt nebenbei allen: Wer im Großraumbüro sitzt oder in der Bahn ohne Kopfhörer, liest den Inhalt einfach. Und Suchmaschinen können den Text durchsuchen — die Tonaufnahme selbst nicht.
So geht unsere Prüfung mit Audio und Video um
Die automatische Prüfung erkennt zuverlässig, ob Ihre Seite Audio- oder Videoelemente enthält — auch eingebettete Abspieler bekannter Anbieter wie YouTube oder Vimeo. Gibt es keine Medien, ist die Anforderung erfüllt und wird als bestanden ausgewiesen. Ob aber zu einer Tonaufnahme eine vollwertige Abschrift existiert und ob sie den Inhalt korrekt wiedergibt, kann keine Maschine beurteilen — dazu muss man zuhören und mitlesen. Deshalb weist der Bericht das Kriterium bei vorhandenen Medien ehrlich als „manuell prüfen“ aus, nie als automatisch bestanden. Beim Gold-Standard hört und liest ein Mensch gegen und fällt das Urteil.
Abschriften ohne großen Aufwand erstellen
Eine Abschrift muss kein Wortprotokoll mit Zeitstempeln sein — ein sauberer Fließtext genügt, der alle gesprochenen Inhalte und wichtigen Geräusche wiedergibt. Viele Aufnahmeprogramme und Videoplattformen erzeugen heute automatisch eine Rohfassung, die Sie nur noch korrigieren müssen. Veröffentlichen Sie die Abschrift direkt unter dem Abspieler oder als verlinkte Unterseite. Bei stummen Videos reicht oft ein beschreibender Absatz daneben: „Das Video zeigt in vier Schritten, wie Sie den Filter wechseln — Schritt eins …“. So ist der Inhalt für alle da, und Ihre Seite gewinnt durchsuchbaren Text.
So gehen Sie es an
- Listen Sie alle Audio- und Videodateien Ihrer Website auf — auch eingebettete Abspieler von YouTube oder Podcast-Plattformen.
- Stellen Sie zu jeder reinen Tonaufnahme eine Abschrift als Text auf dieselbe Seite.
- Ergänzen Sie stumme Videos um eine Textbeschreibung, die die gezeigten Schritte benennt.
- Bitten Sie Ihre Agentur, neue Medien nur noch zusammen mit der Textfassung zu veröffentlichen.
- Lassen Sie die automatisch erzeugte Abschrift Ihrer Videoplattform von einem Mitarbeiter gegenlesen, bevor sie online geht.
Häufige Fragen
Braucht ein Podcast auf der Website eine Textfassung?
Ja. Eine aufgezeichnete Tonaufnahme erreicht gehörlose und schwerhörige Menschen nur über eine Abschrift. Ein sauberer Fließtext genügt, der alle gesprochenen Inhalte wiedergibt. Er sollte direkt bei der Aufnahme stehen oder von dort verlinkt sein. Nebenbei macht die Abschrift den Inhalt für Suchmaschinen durchsuchbar.
Was braucht ein Video ohne Ton, damit es barrierefrei ist?
Ein stummes Video braucht eine Alternative für Menschen, die es nicht sehen können: entweder eine Textbeschreibung, die den gezeigten Ablauf erklärt, oder eine gesprochene Tonfassung. Für einen kurzen Erklärfilm reicht oft ein Absatz direkt neben dem Video, der die Schritte der Reihe nach benennt.
Kann eine automatische Prüfung Abschriften bewerten?
Nur teilweise. Unsere Prüfung erkennt zuverlässig, ob eine Seite Audio- oder Videoinhalte enthält. Ob eine Abschrift existiert und den Inhalt korrekt wiedergibt, kann nur ein Mensch beurteilen, der zuhört und mitliest. Deshalb weist der Bericht dieses Kriterium bei vorhandenen Medien als „manuell prüfen“ aus — beim Gold-Standard urteilt ein Mensch.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Warum brauchen Videos auf der Website Untertitel?Untertitel machen Videos für gehörlose Menschen verständlich — und für alle, die ohne Ton schauen. Unsere Prüfung testet, ob die Untertitel-Datei echt ist.
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Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.