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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Barrierefreiheit

Zeitbegrenzungen und bewegte Inhalte: Kontrolle beim Nutzer

Wo eine Zeitbegrenzung gilt, muss der Nutzer sie abschalten, verlängern oder anpassen können. Und alles, was sich länger als fünf Sekunden automatisch bewegt, blinkt oder weiterschaltet, braucht eine Möglichkeit zum Anhalten.

Was dazu geprüft wird

2 Prüfpunkte aus dem WCAG 2.2, Leitlinie 2.2 — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • 2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar · Stufe A
  • 2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden · Stufe A

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Der praktische Fall Nummer eins ist der automatisch wechselnde Bildwechsler auf der Startseite. Er läuft weiter, während jemand die Beschriftung liest — und für Menschen, die langsamer lesen oder eine Vergrößerung benutzen, ist der Text weg, bevor er zu Ende ist.

Fall Nummer zwei ist der Sitzungsablauf in Formularen. Läuft eine Anmeldung oder ein Bestellvorgang ab, ohne dass vorher gewarnt und verlängert werden kann, gehen Eingaben verloren. Betroffen sind besonders Menschen, die für dieselbe Eingabe mehr Zeit brauchen.

Häufige Fragen

Muss ein Bildwechsler eine Pause-Taste haben?

Wenn er automatisch weiterschaltet und länger als fünf Sekunden läuft: ja. Die Alternative ist, ihn gar nicht automatisch laufen zu lassen — das löst das Problem ebenfalls.

Was gilt für Sitzungen, die aus Sicherheitsgründen ablaufen?

Sie dürfen ablaufen, aber der Nutzer muss vorher gewarnt werden und verlängern können. Reine Sicherheitsausnahmen gibt es nur, wo eine Verlängerung die Sicherheit aufhöbe.

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