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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit · Prüfpunkt

Warum brauchen Wischgesten eine einfache Klick-Alternative?

Wischgesten und Mehrfinger-Gesten brauchen eine einfache Alternative, weil viele Menschen sie nicht ausführen können: Wer mit einem Mundstab, einem Eingabestift oder zitternden Händen bedient, schafft einzelnes Tippen — aber kein präzises Wischen und kein Zwei-Finger-Zoomen. Das WCAG-Kriterium 2.5.1 verlangt deshalb für jede pfad- oder mehrfingerbasierte Geste einen gleichwertigen Weg mit einfachen Klicks oder Tipps.

Bildergalerie, Kartenzoom und Umblättern: die häufigsten Gesten-Fallen

Drei Muster tauchen immer wieder auf. Erstens die Bildergalerie, die sich nur per Wischen weiterblättern lässt — die Lösung sind sichtbare Vor- und Zurück-Schaltflächen neben den Bildern. Zweitens die eingebettete Karte, die nur per Zwei-Finger-Geste zoomt — die Lösung sind Plus- und Minus-Schaltflächen am Kartenrand. Drittens Listen oder Kacheln, bei denen eine Wischbewegung Aktionen wie Löschen einblendet — die Lösung ist eine sichtbare Menü-Schaltfläche je Eintrag. Die Geste darf bleiben; sie ist für viele der schnellere Weg. Gefordert ist der zweite, einfache Weg zum selben Ziel.

So weist der Prüfservice dieses Kriterium aus

Ob jede Gestenfunktion Ihrer Seite eine Klick-Alternative hat, lässt sich maschinell nicht belastbar feststellen: Dafür müsste die Prüfung Wischbewegungen auf der Seite ausführen und deren Wirkung mit allen sichtbaren Schaltflächen vergleichen. Unser Messkern arbeitet bewusst passiv und löst keine Gesten aus. Der Bericht weist das Kriterium deshalb offen als manuell zu prüfenden Punkt aus — eingebettet in unseren Katalog, der jedes der WCAG-Kriterien einzeln benennt: bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar. So bleibt jede Siegel-Aussage durch die Messung gedeckt.

So gehen Sie es an

  • Prüfen Sie jede Bildergalerie auf Ihrer Website: Gibt es sichtbare Vor- und Zurück-Schaltflächen zusätzlich zum Wischen?
  • Ergänzen Sie bei eingebetteten Karten Plus- und Minus-Schaltflächen für den Zoom.
  • Bieten Sie für jede Wisch-Aktion in Listen eine sichtbare Schaltfläche mit derselben Funktion an.
  • Testen Sie Ihre Website einmal komplett mit einem einzigen Finger und ohne Wischbewegungen — jede Funktion muss erreichbar bleiben.

Häufige Fragen

Welche Gesten betrifft WCAG 2.5.1?

Alle Gesten, die einen Pfad nachfahren oder mehrere Finger brauchen: Wischen zum Weiterblättern, Ziehen entlang einer Linie, Zwei-Finger-Zoom, Drei-Finger-Tipps. Für jede solche Funktion muss ein gleichwertiger Weg mit einfachen Klicks oder Tipps existieren — etwa Schaltflächen zum Blättern oder Zoomen. Einfaches Tippen und Doppeltippen gelten bereits als einfache Eingabe.

Wer kann Wischgesten nicht ausführen?

Menschen mit motorischen Einschränkungen — etwa durch Zittern, Lähmungen oder Gelenkerkrankungen —, Nutzer von Mundstäben und Eingabehilfen sowie Menschen, die ihr Gerät einhändig oder mit einem Stift bedienen. Für sie ist eine präzise, durchgehende Bewegung über den Bildschirm schwer oder unmöglich, während einzelnes Tippen auf eine Schaltfläche gut funktioniert.

Muss ich Wischgesten von meiner Website entfernen?

Nein. Gesten dürfen bleiben und sind für viele Nutzer der komfortabelste Weg. Gefordert ist ein zweiter, gleichwertiger Weg mit einfachen Tipps oder Klicks: Schaltflächen zum Weiterblättern neben der Wisch-Galerie, Zoom-Schaltflächen neben der Zwei-Finger-Geste. Beide Wege nebeneinander machen die Funktion für alle bedienbar, ohne jemandem etwas wegzunehmen.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.