Prüfservice · euid.com

Demonstration eines Prüfergebnisses

Domain
euid.com
Prüfdatum
23.08.2026
Umfang
10 Seiten · automatische Vorprüfung
Charakter
Demonstration · kein Siegel

Daten & Recht

90/100?

Startseite: Vollmessung mit 10 Prüfvorgängen

9 bestanden · 1 Befund · 0 maschinell nicht entscheidbar · Geprüft: Regelwerk dsgvo-v1

1 Aufgabe

aus 1 Befund · 1 hoch

Aufgabenliste als Textdatei
  1. Einwilligung dauerhaft widerrufbar

    hoch1 FundstelleRegel dsgvo-widerruf

    Wer einmal zugestimmt hat, muss die Zustimmung genauso einfach wieder zurücknehmen können — so verlangt es Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Geprüft wird, ob es außerhalb des Banners einen dauerhaften Weg dorthin gibt, etwa einen Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich. Ein Banner allein genügt nicht: Es verschwindet nach dem Klick und ist danach nicht mehr erreichbar. Geprüft wird nur, wenn es überhaupt ein Banner gibt.

    Fundstelle und Messwert
    • Es gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Erteilung — ein Banner, das nach dem Klick verschwindet, erfüllt das nicht. Lösung: dauerhafter Link im Fußbereich, der die Einwilligungs-Auswahl erneut öffnet.

    Wie man das behebt →

Bestanden (9) — die Belegliste anzeigen/verbergen
  • bestandenKeine Tracking-Cookies vor Einwilligung20/20 Punkte

    Cookies, die Besucher wiedererkennbar machen, brauchen eine Einwilligung VORHER. Geprüft wird, welche Cookies schon beim ersten Aufruf gesetzt werden — bevor irgendjemand zustimmen konnte. Mehr dazu →

  • bestandenKeine Tracker-Verbindungen vor Einwilligung15/15 Punkte

    Jede Verbindung zu einem Tracking-Dienst überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Geprüft wird, ob solche Verbindungen bereits vor der Einwilligung aufgebaut werden. Mehr dazu →

  • bestandenDrittanbieter-Einbettungen erst nach Einwilligung10/10 Punkte

    Eingebettete Karten, Videos oder Beiträge laden von fremden Servern und übertragen dabei Besucherdaten. Geprüft wird, ob Einbettungen erst nach der Einwilligung nachgeladen werden. Mehr dazu →

  • bestandenWeb-Schriften lokal eingebunden5/5 Punkte

    Web-Schriften von fremden Servern (etwa Google Fonts) übertragen bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse dorthin — dazu gibt es einschlägige Abmahnwellen. Geprüft wird, ob Schriften vom eigenen Server kommen. Mehr dazu →

  • bestandenCookie-Banner vorhanden (wo erforderlich)10/10 Punkte

    Wer einwilligungspflichtige Dienste einsetzt, braucht eine echte Wahlmöglichkeit. Geprüft wird, ob ein Einwilligungsbanner vorhanden ist, wo eines erforderlich wäre — und nur dort. Mehr dazu →

  • bestandenAblehnen auf der ersten Banner-Ebene10/10 Punkte

    Ein „Ablehnen", das erst hinter „Einstellungen" liegt, ist keine gleichwertige Wahl. Geprüft wird, ob die Ablehnung auf der ersten Banner-Ebene genauso leicht erreichbar ist wie die Zustimmung. Mehr dazu →

  • bestandenAblehnen wirkt (funktional getestet)10/10 Punkte

    Die eigentliche Nagelprobe: Der Prüfer klickt „Ablehnen", lädt die Seite neu und misst, ob danach wirklich keine Tracking-Verbindungen mehr laufen. Ein Banner, dessen Ablehnung wirkungslos bleibt, ist schlimmer als keines. Mehr dazu →

  • bestandenDatenschutzerklärung verlinkt5/5 Punkte

    Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein. Geprüft wird, ob ein entsprechender Verweis existiert und auffindbar ist. Mehr dazu →

  • bestandenVerschlüsselte Verbindung (HTTPS)5/5 Punkte

    Ohne Verschlüsselung sind alle übertragenen Daten — auch Formulareingaben — auf dem Weg mitlesbar. Geprüft wird, ob die Seite durchgehend über HTTPS ausgeliefert wird. Mehr dazu →

Beleg-Screenshots (1)

Von der Messung selbst aufgenommen — die betroffene Stelle ist markiert.

Beleg-Screenshot: Cookie-Banner (erste Ebene)
Cookie-Banner (erste Ebene)

Alle 10 geprüften Seiten in diesem Bereich

Jede Seite wird einzeln geprüft und trägt ihr eigenes Ergebnis — die Befunde unterscheiden sich deshalb von Seite zu Seite. Die Startseite durchläuft die Vollmessung (alle Vorgänge oben); jede weitere Seite die Kurzprüfung des gewählten Umfangs, festgehalten mit ihren auffälligsten Befunden. Was eine Seite nicht misst, steht hier als „ohne Messung" — nie als stilles Bestanden.

  • /1 Befund(e)
    • hochEs gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO m · Regel dsgvo-widerruf
  • /leistungenohne Messung in diesem Bereich
  • /leistungen/responsiveohne Messung in diesem Bereich
  • /leistungen/seoohne Messung in diesem Bereich
  • /leistungen/technikohne Messung in diesem Bereich
  • /preiseohne Messung in diesem Bereich
  • /pruefordnungohne Messung in diesem Bereich
  • /pruefverfahrenohne Messung in diesem Bereich
  • /siegel-pruefenohne Messung in diesem Bereich
  • /startohne Messung in diesem Bereich