Zum Inhalt springen

Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Ratgeber · 5. August 2026

WCAG 2.2 verstanden: Was neu ist und was das für Ihre Website heißt

Die WCAG 2.2 bringt neue Erfolgskriterien für Fokus, Bedienflächen und Anmeldung — und streicht ein altes. Der Überblick für Website-Verantwortliche ohne Fachchinesisch.

Die Kurzfassung

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der internationale Maßstab für barrierefreie Websites — auch die europäische Norm EN 301 549, auf die BFSG und BaFG praktisch hinauslaufen, verweist auf sie. Version 2.2 ist seit Oktober 2023 die aktuelle Empfehlung. Für die Stufen A und AA — den üblichen Pflicht-Umfang — ergeben sich 55 Erfolgskriterien: die bestehenden aus 2.1, sechs neue, und eines (4.1.1 „Parsing") wurde ersatzlos gestrichen, weil moderne Browser das Problem selbst lösen.

Die sechs neuen A/AA-Kriterien — und was sie praktisch heißen

2.4.11 · Stufe AA

Fokus nicht verdeckt (Minimum)

Das per Tastatur fokussierte Element darf nicht komplett hinter Sticky-Headern, Cookie-Bannern oder Overlays verschwinden.

2.5.7 · Stufe AA

Ziehbewegungen

Alles, was per Ziehen bedient wird (Slider, Sortieren, Karten), braucht eine Alternative mit einfachen Klicks/Taps.

2.5.8 · Stufe AA

Zielgröße (Minimum)

Bedienflächen müssen mindestens 24×24 CSS-Pixel groß sein oder genügend Abstand haben — winzige Icon-Buttons fallen durch.

3.2.6 · Stufe A

Konsistente Hilfe

Hilfsangebote (Kontakt, Chat, Telefonnummer) müssen über die Website hinweg an konsistenter Stelle stehen.

3.3.7 · Stufe A

Redundante Eingabe

Bereits eingegebene Informationen dürfen im selben Vorgang nicht erneut abgefragt werden — vorbefüllen oder auswählbar machen.

3.3.8 · Stufe AA

Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)

Login ohne kognitive Hürden: kein Abtippen von Rätseln, keine Merkleistung als einziger Weg — Passwort-Manager und Einfügen müssen funktionieren.

Auffällig: Die Neuerungen zielen weniger auf Screenreader-Technik als auf Bedienbarkeit unter realen Bedingungen — Tastatur, Touch, kognitive Belastung. Genau dort scheitern in der Praxis auch Websites, die „technisch sauber" gebaut sind.

Was das für bestehende Websites bedeutet

  • Wer nach 2.1 AA gebaut hat, ist nicht automatisch 2.2-konform: Sticky-Header, Drag-Interfaces, kleine Bedienflächen und Login-Strecken gehören auf den Prüfstand.
  • Wer neu baut, sollte direkt gegen 2.2 arbeiten — der Mehraufwand gegenüber 2.1 ist gering, die Kriterien sind konkret und testbar.
  • Overlays und „Ein-Klick-Barrierefreiheit" erfüllen keines dieser Kriterien stellvertretend — sie ändern die zugrunde liegende Seite nicht.

Messbar — bis zu der Stelle, an der ein Mensch urteilt

Ein Teil der 55 Kriterien lässt sich maschinell eindeutig messen (Kontraste, fehlende Alternativtexte, Sprachauszeichnung). Ein erheblicher Teil aber verlangt Urteil: Gibt der Alternativtext den Bildinhalt sinnvoll wieder? Ist die Hilfe konsistent platziert? Deshalb kombiniert unsere Barrierefreiheits-Prüfung Messung und menschliche Urteile — und weist beides getrennt aus. Warum das kein Detail ist, zeigt der Beitrag „Warum ein Test ohne Befund kein Nachweis ist".

Dieser Beitrag ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie gesetzliche Pflichten auf Ihr Angebot anwendbar sind, klärt eine juristische Beratung. Passend zum Thema: Barrierefreiheits-Prüfung.
Website prüfen lassenErst das Prüfverfahren verstehen →